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Anwaltsvergütung
Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit
erfolgt entweder nach dem insoweit maßgeblichen
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aufgrund von
Honorarvereinbarungen. Letztere sind immer möglich, bedürfen
aber der Einhaltung gewisser Regelungen (§ 49 b BRAO und §
4 RVG), wie z.B. der Einhaltung der Schriftform. Im Falle
einer gerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes dürfen
die gesetzlichen Gebühren auch durch eine Vereinbarung
nicht unterschritten werden
Für eine außergerichtliche Beratung
berechnen sich die Gebühren nach einer zwischen den
Parteien zu treffenden Vereinbarung. Wird eine solche nicht
getroffen und ist der Auftraggeber Verbraucher, so betragen
die Gebühren des Rechtsanwalts für die außergerichtliche
Beratung maximal € 250,-- nebst Mehrwertsteuer, bei einem
Erstberatungsgespräch höchstens € 190,-- nebst
Mehrwertsteuer. Einzelheiten: www.brak.de
(Gebühren).
Sie werden selbstverständlich vor der Übertragung
des Mandats über Grund und Höhe der Anwaltsvergütung
unter Zugrundelegung Ihrer konkreten Angelegenheit
informiert und beraten.
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