Ehe- und Familienrecht
Das Familienrecht befaßt sich im
wesentlichen mit dem Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht
einschließlich der insoweit maßgeblichen Bezüge zum Erb-,
Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht. Ferner umfaßt
dieses Rechtsgebiet auch das Recht der nichtehelichen
Lebensgemeinschaft.
Schwerpunkte im Familienrecht
• Eheverträge
• Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
• Ehescheidung und deren Folgen
• Kindes- und Ehegattenunterhalt
• Hausrat
• Ehewohnung
• elterliche Sorge
• Umgangsrecht
• Zugewinnausgleich
• Vermögensauseinandersetzungen
• Teilungsversteigerung
• nichteheliche Lebensgemeinschaft
• Partnerschaftsverträge. |