Das Familienrecht befasst sich mit dem Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht – einschließlich der Bezüge zum Erbrecht, Sozialrecht und Steuerrecht. Auch Fragen rund um nichteheliche Lebensgemeinschaften und Partnerschaftsverträge fallen in diesen Bereich.
Familienrechtliche Themen berühren oft das Persönlichste, was es gibt. Wir begleiten Sie in diesen Situationen mit Sachverstand und Fingerspitzengefühl — vertraulich, klar und auf Augenhöhe.
Weitere Fachgebiete
Was wir für Sie übernehmen
Unsere Schwerpunkte im Familienrecht
Eheverträge
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
Ehescheidung und deren Folgen
Kindes- und Ehegattenunterhalt
Hausrat
Ehewohnung
Elterliche Sorge
Umgangsrecht
Zugewinnausgleich
Vermögensauseinandersetzungen
Teilungsversteigerung
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Partnerschaftsverträge



