Das Familienrecht befaßt sich im wesentlichen mit dem Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht einschließlich der insoweit maßgeblichen Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht. Ferner umfaßt dieses Rechtsgebiet auch das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Schwerpunkte im Familienrecht